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Stadtverwaltung-Inhalt
Quelle: Presseamt Münster / MünsterView (Link Bildquelle)

Stadtverwaltung von Münster

(Informationsquellen: Wikipedia-Artikel Münster [Organe der Stadtverwaltung], Internetseite Stadt Münster [Aufgaben Oberbürgermeister])

Die Stadtregierung und -verwaltung von Münster unterteilt sich in folgende Bereiche: Oberbürgermeisterin / Oberbürgermeister, Stadtrat und Bezirksvertretung.

Oberbürgermeisterin / Oberbürgermeister

Die Oberbürgemeisterin / der Oberbürgermeister ist Vertreterin / Vertreter der Stadt und Leiterin / Leiter ihrer Verwaltung. Außerdem ist sie / er Vorsitzende / Vorsitzender des Stadtrates. Dort hat sie / er auch Stimmrecht, obwohl sie / er aber kein direktes Ratsmitglied ist. Sie / Er lädt zu den Ratssitzungen ein und stellt die Tagesordnung auf. Gegen Ratsbeschlüsse kann die Oberbürgemeisterin / der Oberbürgermeister Widerspruch einlegen, die letzte Entscheidung liegt aber beim Stadtrat.

Weitere Aufgaben der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters sind:

  • der Abschluss des Tagesgeschäfts innerhalb der Verwaltung

  • Vorbereitung der Beschlüsse der politischen Gremien der Stadt

  • Bereits gefasste Beschlüsse auf Rechtmäßigkeit überprüfen und ausführen

  • In dringenden Fällen zusammen mit einem Ratsmitglied Dringlichkeitsentscheidungen treffen

 

Neben diesen Aufgaben und Funktionen steht die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister dem Verwaltungsvorstand der Stadt vor. Dieser besteht aus sechs Personen, die innerhalb der Stadtverwaltung Dezernate leiten, in denen die jeweils mehrere Arbeitsbereiche zusammengefasst sind.

 

Die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister wird alle fünf Jahre direkt vom Volk in der Kommunalwahl gewählt.

Stadtrat

Der Stadtrat ist die Volksvertretung von Münster und damit für die Entscheidung über Angelegenheit in der Stadt zuständig. Außerdem wählt er aus seinen Mitgliedern Bürgermeister bzw. Bürgermeisterinnen als Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen für die Leitung der Ratssitzungen und die Repräsentation der Stadt. Auch er wird alle fünf Jahre von den Bürgern und Bürgerinnen in der Kommunalwahl gewählt.

 

Bezirksvertretung

Die Bezirksvertretung entscheidet über Angelegenheiten innerhalb der Stadtbezirke. Dazu zählen zum Beispiel die Unterhaltung und Ausstattung der Schulen, Sportplätze, Park- und Grünanlagen. Auch sie wird in der Kommunalwahl alle fünf Jahre gewählt. An der Spitze der Vertretung steht der Bezirksvorsteher, der von den Mitgliedern der Bezirksvertretung gewählt wird.

Weitere Informationen:

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