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Bezirksregierung Regierungsbezirk Münster
(Informationsquellen: Internetseite Bezirksregierung Münster [Die Bezirksregierung, Organisation], Wikipedia-Artikel Regierungsbezirke in NRW)
Münster ist auch Sitz der Bezirksregierung für den gleichnamigen Regierungsbezirk Münster vom Land Nordrhein-Westfalen. Der Bezirk ist einer von fünf, in die das Bundesland eingeteilt ist (Bild unten). Er besteht aus Münster, den kreisfreien Städten Gelsenkirchen und Bottrop und den umliegenden Landkreisen.
Ihren Sitz hat die Bezirksregierung im „Freiherr-vom-Stein-Haus“ am Domplatz (Bild oben). Sie ist laut eigener Aussage die Vertretung der Landesregierung im Regierungsbezirk. Dadurch ist sie Vermittlerin zwischen dem Land und den (Ober-)Bürgermeistern / Bürgermeisterinnen und Landräten / Landrätinnen. Ihre Aufgabenbereiche wie Schule, Kultur und Sport oder Kommunalaufsicht sind jeweils in eigene Abteilungen aufgeteilt.
Das sind die Aufgaben der Bezirksregierung:
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Sie bündelt und integriert Fach- und Sonderbehörden fast aller Landesministerien und bietet damit Hilfe für Bürgerinnen und Bürger sowie für Kommunen und die Wirtschaft
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Sie prüft und koordiniert Interessen von kommunalen Verwaltungen, Verbänden, Organisationen, Wirtschaft, Industrien, Bürgern und Bürgerinnen und staatliche Fachbehörden
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Sie berät und beaufsichtigt die Kreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk und achtet darauf, dass nach Recht und Gesetz entschieden wird und überörtliche Interessen berücksichtig werden
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Sie vertritt kommunale Interessen gegenüber dem Bundesland Nordrhein-Westfalen
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Sie genehmigt Infrastrukturprojekten für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr, für Energie- und Wasserversorgung, Hochwasserschutz, Abfallentsorgung sowie Abwasserbeseitigung
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Sie gibt Anstöße für strukturelle Entwicklung der Region, die Landesplanung und Raumordnung, Stärkung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt
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Sie moderiert den regionalen Konsens
Der Bezirksregierung führt eine Regierungspräsidentin oder ein Regierungspräsident. Sie bzw. er wird von dem Ministerpräsidenten / der Ministerpräsidentin ernannt.
Zusätzlich ist bei der Regierung ein kommunal besetzter Regionalrat angesiedelt, der für die Regionalplanung zuständig ist. Seine Mitglieder werden von den Vertreterinnen und Vertretern der Landkreise und kreisfreien Städte gewählt.
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